Zur Ausbildung am Abendgymnasium
Prenzlauer
Berg
9.
Qualifikationsphase
9.1 Belegverpflichtungen
In jedem Kurssemester, auch
bei Wiederholungen, sind 2 Leistungskurse und 3 Grundkurse zu
belegen. Kurse
mit der Note "ungenügend" gelten
als nicht belegt.
9.2 Tutor
Der Tutor ist vergleichbar mit dem
Klassenlehrer im Vorkurs oder in der E-Phase. Er ist Ansprechpartner
bei auftretenden
Schwierigkeiten und Bindeglied zwischen Hörer, Schulleitung
und Verwaltung. Deshalb sollte ein vertrauensvolles Verhältnis
zwischen Tutor und Hörer bestehen. Der Tutor, der allerdings
nur ein Lehrer sein kann, der den jeweiligen Hörer unterrichtet,
wird von den Hörern gewählt. Sollte keine Wahl bis
zum festgesetzten Termin erfolgen, benennt der Pädagogische
Koordinator in Abstimmumg mit der Schulleitung einen Tutor.
9.3
Zeugnisse, Noten, Punkte
Am Ende eines jeden Kurshalbjahres
wird ein Semesterzeugnis erteilt, das neben Noten auch Punkte
enthält, die es für
die jeweiligen Noten gibt. Noten und Punkte entsprechen sich
wie folgt:
| 1+ = 15 Punkte |
2+ = 12 Punkte |
3+ = 9 Punkte |
| 1 = 14 Punkte |
2 = 11 Punkte |
3 = 8 Punkte |
| 1- = 13 Punkte |
2- = 10 Punkte |
3- = 7 Punkte |
| 4+ = 6 Punkte |
5+ = 3 Punkte |
6 = 0 Punkte |
| 4 = 5 Punkte |
5 = 2 Punkte |
|
| 4- = 4 Punkte |
5- = 1 Punkte |
|
Durch die Addition
der Punkte aller Semesterzeugnisse, zuzüglich der Punkte, die in der Abiturprüfung erreicht
werden, errechnet sich die Gesamtpunktzahl (Gesamtqualifikation),
aus der sich die für den Numerus Clausus wichtige Durchschnittsnote
ergibt.
9.4 Prüfungsfächer
Die Abiturprüfung erfolgt in 4 Fächern, den Prüfungsfächern.
Nur solche Fächer, die in allen Semestern belegt wurden,
können Prüfungsfächer sein.
9.4.1 Die schriftlichen
Prüfungsfächer
3 der 4 Prüfungsfächer sind schriftliche Prüfungsfächer,
in denen eine Abiturklausur zu schreiben ist. In (höchtstens)
2 von diesen Fächern sind zusätzliche mündliche
Prüfungen zulässig.
Eine Prüfung kann der Prüfungsvorsitzende ansetzen.
In diesem Falle kann sich der Abiturient zu einer weiteren
Prüfung melden. Eine Beratung, ob weitere Prüfungen
sinnvoll oder notwendig sind, sollte unbedingt angestrebt werden.
9.4.2
Das mündliche Prüfungsfach
Das 4. Prüfungsfach ist das mündliche Prüfungsfach.
Eine Befreiung von dieser Prüfung ist nicht zulässig.
Während das 1. und 2. Prüfungsfach von
Beginn der Qualifikationsphase mit der Wahl der
Leistungsfächer feststeht, ist zwischen 3.und
4. Prüfungsfach ein wechselseitiger Austausch
möglich.
Bei einigen Kombinationen ist sogar
der Austausch mit dem 5. (weiteren) Fach zulässig, sofern dieses Fach in jedem
Kurssemester belegt wurde. Allerdings muß eine Entscheidung
darüber bis zum Beginn des 3. Kurssemesters getroffen
werden.
|
 |
| |

Auswahl

Fragen? Schicken Sie uns eine E-Mail!
|
|
 |
 |
 |
|
 |