Zur Ausbildung am Abendgymnasium
Prenzlauer
Berg
4. Leistungsermittlung
4.1 Vorkurse
Die Leistungsermittlung
während der Vorkurse stützt
sich in allen Fächern auf:
a) die Mitarbeit im Unterricht
b) schriftliche Lernzielkontrollen
Folglich
wirkt sich die ständige
Anwesenheit im Unterricht auf die Leistungsbewertung aus.
4.2 E-Phase
Hier stützt
sich die Leistungsbewertung
a) auf Klausuren
(Anzahl pro Halbjahr und Länge werden
im Rahmen der Vorschriften von den Lehrerkonferenzen festgelegt),
b) auf den allgemeinen Teil (Mitarbeit im
Unterricht, Ergebnisse kurzer schriftlicher Lernzielkontrollen,
Referate und Hausaufgaben).
Wird nur eine Klausur pro Semester
geschrieben, macht sie ein Drittel der Zeugnisnote aus; zwei
Klausuren beeinflussen
die Zeugnisnote zur Hälfte.
4.3 Qualifikationsphase
Hier stützt
sich die Leistungsbewertung auf
a) 2 Klausuren pro Semester in jedem Leistungskurs
b) 1 Klausur pro Semester in jedem Grundkurs
c) den allgemeinen Teil (siehe E-Phase)
Sonderregelungen
gelten für die
Leistungskurse im Abitursemester:
Hier wird nur noch eine Klausur
(neben der
Abiturklausur)
geschrieben, die dann ein Drittel der Zeugnisnote ausmacht.
Bitte beachten Sie:
Jede
Klausur, die versäumt wird, wird mit "ungenügend" (bzw.
Null Punkten) bewertet.
Wer eine Klausur aus
gesundheitlichen Gründen versäumt,
muss innerhalb der nächsten 3 Unterrichtstage ein ärztliches
Attest beibringen.
Wer eine Klausur aus anderen
Gründen versäumt, muss
- ebenfalls innerhalb der nächsten 3 Unterrichtstage -
den triftigen Grund zweifelsfrei glaubhaft machen. Die Entscheidung über
die Anerkennung des Grundes liegt beim Schulleiter in Absprache
mit den Fachlehrern und dem Klassensprecher.
Die
Regelung gilt prinzipiell auch für die Vorkurse und
die E-Phase. Die Entscheidung über die Anerkennung der
Entschuldigung liegt hier jedoch beim Fachlehrer.
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