Zur Ausbildung am Abendgymnasium
Prenzlauer
Berg
5. Fremdsprachenverpflichtungen
5.1 Erste
Fremdsprache
Ohne nachgewiesene fremdsprachliche
Vorkenntnisse muß Englisch
vom Beginn des ganzjährigen Vorkurses an bis zum Abitur
als "gewählte Fremdsprache" belegt werden. Für
diesen Hörerkreis ist also Englisch am Ende der E-Phase
nicht abwählbar.
5.2 Zweite Fremdsprache
Sind die Mindestverpflichtungen in
einer Fremdsprache bereits vor Eintritt in das Abendgymnasium
erfüllt, so kann auf
schriftlichen Antrag eine Befreiung vom Besuch dieses Unterrichts
erfolgen.
Wer sich vom Unterricht in der zweiten
Fremdsprache hat befreien lassen, kann diese Ausbildung nicht
zu einem späteren
Zeitpunkt am Abendgymnasium wieder aufnehmen.
Spätestens am Ende der E-Phase müssen die Mindestverpflichtungen
in der zweiten Fremdsprache erfüllt sein:
Auf
dem Versetzungszeugnis am Ende der E-Phase muß wenigstens
ein "ausreichend" vermerkt sein. Ohne Erfüllung
der Mindestverpflichtung kann keine Versetzung in die Kursphase
erfolgen.
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