Zur Ausbildung am Abendgymnasium
Prenzlauer
Berg
3. Teilnahmepflicht am Unterricht
Grundsätzlich wird von einer regelmäßigen
Teilnahme am gesamten Unterricht ausgegangen.
Wer im Verlaufe
von zwei Monaten an mehr als 10 Tagen, oder wer im Verlaufe von
6 Monaten an
mehr als 14 Tagen dem Unterricht
ganz oder stundenweise ohne triftigen Grund fernbleibt, soll
in der Regel von der Hörerliste gestrichen werden.
Es
wird folgendermaßen verfahren:
Werden unentschuldigte
Fehlzeiten in dem o.g. Umfang festgestellt, wird der Hörer brieflich aufgefordert, sich persönlich
mit der Schulleitung zu beraten, ob und inwieweit derzeit eine
Fortsetzung der Ausbildung sinnvoll ist. Meldet sich der Hörer
jedoch nicht innerhalb der angegebenen Frist, wird er von der
Hörerliste gestrichen.
Kurzzeitige Beurlaubungen
sind möglich.
Diese regeln sich wie folgt:
a) für
eien Block beurlaubt der Fachlehrer,
b) bis zu 3 Tagen beurlaubt der Klassenlehrer oder Tutor,
c) darüber hinausgehende Beurlaubungen
erfolgen nur durch die Schulleitung
|
 |
| |

Auswahl

Fragen? Schicken Sie uns eine E-Mail!
|
|
 |
 |
 |
|
 |