Zur Ausbildung am Abendgymnasium
Prenzlauer
Berg
2. Unterbrechung der Ausbildung
Grundsätzlich kann der Hörer seine Ausbildung einmal,
in begründeten Ausnahmefällen zweimal, bis zu jeweils
einem Jahr unterbrechen. (Eine Unterbrechung des Vorkurses
zählt dabei nicht, wäre also zusätzlich möglich.)
Die Unterbrechung der Ausbildung ist nur auf schriftlichen
Antrag möglich. Eine persönliche Beratung durch die
Schulleitung ist dringend zu empfehlen.
Liegt
der Beginn der Unterbrechung innerhalb eines Semesters nach
den Oster- bzw. Herbstferien,
muß das laufende Semester
auf die Verweildauer angerechnet werden.
Deshalb sollte der Antrag auf Unterbrechung möglichst
zu den Semestereinschnitten gestellt werden.
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