Zur Ausbildung am Abendgymnasium
Prenzlauer
Berg
7. Versetzungsregelungen, Zeugnisse
(Vorkurs,
E-Phase)
7.1 Vorkurs
Am Ende des
Vorkurses wird eine Bescheinigung erteilt, aus welcher das
Ergebnis des Unterrichtsbesuchs
hervorgeht. Der
Vorkurs ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in 3 der 5 Unterrichtsfächer
eine positive Beurteilung erfolgte.
In die E-Phase wird aufgenommen,
wer
a) den Vorkurs erfolgreich
abgeschlossen hat oder
b) bereits vor dem Eintritt in das Abendgymnasium
den Realschulabschluß erreicht
und die
Mindestverpflichtungen in der 2. Fremdsprache
erfüllt
hat.
7.2 E-Phase
Am Ende des ersten Semesters der E-Phase
wird das erste Zeugnis erteilt, in dem die einzelnen Fächer
mit Noten ausgewiesen sind. Am Ende des zweiten Semesters
der E-Phase wird das Versetzungszeugnis
erteilt, in dem die Leistungen des zweiten Semesters bewertet
werden.
Die Versetzungsordnung schreibt vor:
1. Wird
lediglich ein Fach mit "mangelhaft" oder "ungenügend" (bzw.
o.B.) beurteilt, steht das der Versetzung nicht entgegen, es
sei denn, es handelt sich um die zweite Fremdsprache.
2. Wird
ein Fach mit "ungenügend" und ein weiteres
Fach mit "mangelhaft" beurteilt, so ist als Ausgleich
in mindestens zwei anderen Fächern die Note "gut" oder "sehr
gut" erforderlich.
3. Werden zwei Fächer gleichlautend mit "mangelhaft" beurteilt,
kann dies ebenfalls mit zwei guten oder besseren Noten ausgeglichen
werden. In diesen Fällen reichen zum Ausgleich aber auch:
einmal "gut" und einmal "befriedigend".
4.
Fächer mit "o.B." (ohne Beurteilung) zählen
wie "ungenügend"
Wer die E-Phase erfolgreich
abgeschlossen hat, hat damit den Realschulabschluß erreicht.
Dies wird - nur auf Wunsch - auf einem Abgangszeugnis bescheinigt.
Wer die E-Phase erfolgreich besucht hat, wird in die Kursphase
versetzt. Wer zum ersten Male nicht in die Kursphase versetzt
worden ist, kann die E-Phase einmal wiederholen.
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