Abendgymnasium Prenzlauer BergDriesener Str. 22 Öffnungszeiten des Sekretariats
| 3. Teilnahmepflicht am UnterrichtGrundsätzlich wird von einer regelmäßigen Teilnahme am gesamten Unterricht ausgegangen. Wer im Verlaufe von zwei Monaten an mehr als 10 Tagen, oder wer im Verlaufe von 6 Monaten an mehr als 14 Tagen dem Unterricht ganz oder stundenweise ohne triftigen Grund fernbleibt, soll in der Regel von der Hörerliste gestrichen werden. Es wird folgendermaßen verfahren: Werden unentschuldigte Fehlzeiten in dem o.g. Umfang festgestellt, wird der Hörer brieflich aufgefordert, sich persönlich mit der Schulleitung zu beraten, ob und inwieweit derzeit eine Fortsetzung der Ausbildung sinnvoll ist. Meldet sich der Hörer jedoch nicht innerhalb der angegebenen Frist, wird er von der Hörerliste gestrichen. Kurzzeitige Beurlaubungen sind möglich. Diese regeln sich wie folgt: a) für einen Unterrichtsblock beurlaubt der Fachlehrer, b) bis zu 3 Tagen beurlaubt der Klassenlehrer oder Tutor, c) darüber hinausgehende Beurlaubungen erfolgen nur durch die Schulleitung |