Abendgymnasium Prenzlauer BergDriesener Str. 22 Öffnungszeiten des Sekretariats
| 9. Qualifikationsphase9.1 Belegverpflichtungen In jedem Kurssemester, auch bei Wiederholungen, sind 2 Leistungskurse und 3 Grundkurse zu belegen. Kurse mit der Note "ungenügend" gelten als nicht belegt. 9.2 Tutor Der Tutor ist vergleichbar mit dem Klassenlehrer im Vorkurs oder in der E-Phase. Er ist Ansprechpartner bei auftretenden Schwierigkeiten und Bindeglied zwischen Hörer, Schulleitung und Verwaltung. Deshalb sollte ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Tutor und Hörer bestehen. Der Tutor, der allerdings nur ein Lehrer sein kann, der den jeweiligen Hörer unterrichtet, wird von den Hörern gewählt. Sollte keine Wahl bis zum festgesetzten Termin erfolgen, benennt der Pädagogische Koordinator in Abstimmumg mit der Schulleitung einen Tutor. 9.3 Zeugnisse, Noten, Punkte Am Ende eines jeden Kurshalbjahres wird ein Semesterzeugnis erteilt, das neben Noten auch Punkte enthält, die es für die jeweiligen Noten gibt. Noten und Punkte entsprechen sich wie folgt:
Durch die Addition der Punkte aller Semesterzeugnisse, zuzüglich der Punkte, die in der Abiturprüfung erreicht werden, errechnet sich die Gesamtpunktzahl (Gesamtqualifikation), aus der sich die für den Numerus Clausus wichtige Durchschnittsnote ergibt. 9.4 Prüfungsfächer Die Abiturprüfung erfolgt in 4 Fächern, den Prüfungsfächern. Nur solche Fächer, die in allen Semestern belegt wurden, können Prüfungsfächer sein. 9.4.1 Die schriftlichen Prüfungsfächer 3 der 4 Prüfungsfächer sind schriftliche Prüfungsfächer, in denen eine Abiturklausur zu schreiben ist. In (höchtstens) 2 von diesen Fächern sind zusätzliche mündliche Prüfungen zulässig. Eine Prüfung kann der Prüfungsvorsitzende ansetzen. In diesem Falle kann sich der Abiturient zu einer weiteren Prüfung melden. Eine Beratung, ob weitere Prüfungen sinnvoll oder notwendig sind, sollte unbedingt angestrebt werden. 9.4.2 Das mündliche Prüfungsfach Das 4. Prüfungsfach ist das mündliche Prüfungsfach. Eine Befreiung von dieser Prüfung ist nicht zulässig. Während das 1. und 2. Prüfungsfach von Beginn der Qualifikationsphase mit der Wahl der Leistungsfächer feststeht, ist zwischen 3.und 4. Prüfungsfach ein wechselseitiger Austausch möglich. Bei einigen Kombinationen ist sogar der Austausch mit dem 5. (weiteren) Fach zulässig, sofern dieses Fach in jedem Kurssemester belegt wurde. Allerdings muß eine Entscheidung darüber bis zum Beginn des 3. Kurssemesters getroffen werden. 9.4.3. Die 5. Prüfungskomponente |