5. Fremdsprachenverpflichtungen

5.1 Erste Fremdsprache

Ohne nachgewiesene fremdsprachliche Vorkenntnisse muss Englisch vom Beginn des ganzjährigen Vorkurses an bis zum Abitur als "gewählte Fremdsprache" belegt werden. Für diesen Hörerkreis ist also Englisch am Ende der E-Phase nicht abwählbar.

5.2 Zweite Fremdsprache

Sind die Mindestverpflichtungen in einer Fremdsprache bereits vor Eintritt in das Abendgymnasium erfüllt, so kann auf schriftlichen Antrag eine Befreiung vom Besuch dieses Unterrichts erfolgen.

Wer sich vom Unterricht in der zweiten Fremdsprache hat befreien lassen, kann diese Ausbildung nicht zu einem späteren Zeitpunkt am Abendgymnasium wieder aufnehmen.

Spätestens am Ende der E-Phase müssen die Mindestverpflichtungen in der zweiten Fremdsprache erfüllt sein:

Auf dem Versetzungszeugnis am Ende der E-Phase muss wenigstens ein "ausreichend" vermerkt sein. Ohne Erfüllung der Mindestverpflichtung kann keine Versetzung in die Kursphase erfolgen.