BAföG

Sie haben die Möglichkeit, während der Ausbildung am Abendgymnasium Prenzlauer Berg staatliche Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 

Zuständig für die Beantragung der Leistungen nach dem BAföG ist „das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet“. (BAföG 96/97 „Gesetz und Beispiele“ Herausgeber: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie)

Anspruchszeitraum:    ab dem zweiten Halbjahr der KLasse 12

Alter: bis zum 30. Lebensjahr

Art:   Zuschuss

- elternunabhängig

- rückzahlungsfrei für Abendgymnasien

Antrag:

Schüler-BAföG

BEZIRKSAMT PANKOW VON BERLIN ABTEILUNG GESUNDHEIT UND SOZIALES AUSBILDUNGSFÖRDERUNG

Fröbelstraße 17, 10439 BERLIN

TEL.:  (030) 90295-5609

SPRECHZEIT: DI. 9-12, DO. 14-18

zuständig für die Bezirke: Prenzlauer Berg-Weißensee-Pankow & Reinickendorf 

Info: Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Sekretariat. Tel.: 425 42 18 oder direkt beim Sozialamt Pankow.

Anträge erhlten Sie auch über BAFÖG online des Landes Berlin:

https://www.berlin-bafoeg.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/


 

... und im Anschluss an die Uni!

Wir weisen darauf hin, dass Sie, sollten Sie erfolgreich ihr Abitur am Abendgymnasium absolvieren, alters- und elternunabhängiges Bafög für ein Erststudium erhalten.

Voraussetzung: Sie beginnen Ihr Studium direkt im nächstmöglichen Semester nach der Abiturprüfung.

siehe:https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/foerderungsfaehigkeit.php

BAföG - Glossar
Zweiter Bildungsweg (BAföG Verwaltungsvorschriften § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)
Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf dem zweiten Bildungsweg einen weiterführenden allgemeinbildenden Schulabschluss erlangt, kann sowohl für diese Ausbildung als auch für eine sich daran anschließende (höherqualifizierte) berufliche Ausbildung (z. B. ein Studium) gefördert werden. Eine elternunabhängige Förderung kommt für Auszubildende in Betracht, die ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen.