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Ausbildungsgang

Kostenlos zum Abitur

Die Ausbildung am staatlichen Abendgymnasium Prenzlauer Berg ist kostenlos.

Der Weg zum Abitur führt bei uns in der Regel über einen einjährigen Vorkurs, eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Kursphase.

Eine Verkürzung der Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: 

1. Zum Abitur mit einem halbjährigen Vorkurs (Kursbeginn im Februar)

2. Zum Abitur ohne Vorkurs: 

  • Bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen in den Fremdsprachen:
    1. Fremdsprache: mindestens 6 Jahre (Nachweis erforderlich)
    2. Fremdsprache: mindestens 4 Jahre (Nachweis erforderlich)

3. Zum Abitur ohne E-Phase:

  • Bei Fachoberschulabschluss mit Erfüllung der Grundvoraussetzung in den Fremdsprachen (s. o.)
  • Bei mindestens erfolgreichem Abschluss der 11. Klasse in der Regelschule und der Erfüllung der Grundvoraussetzungen im Sinne der Berufsbildung bzw. -erfahrung

Ein erfolgreicher Abschluss der Einführungsphase ermöglicht den Übergang in die Q-Phase, in der unterschiedliche Kurskombinationen, die sich an den individuellen Interessen orientieren, gewählt werden können. 

Abschluss

Das Abitur

Das Abitur wird direkt im Abendgymnasium abgelegt. Es berechtigt zur Aufnahme in jede Universität oder Hochschule. 

Der Unterrichtsumfang beträgt in der Regel 20 Wochenstunden (ohne freiwillige Arbeitsgemeinschaften), die sich auf 5 Unterrichtstage (Montag bis Freitag) mit unterschiedlicher täglicher Stundenzahl (bis zu 5 Unterrichtsstunden) aufteilen. Während der normalen Schulferien findet kein Unterricht statt.

Während im Vorkurs und in der Einführungs-Phase der Unterricht in festen Lerngruppen (traditionelle Klassenstrukturen) in allen Fächern stattfindet, ist die Qualifikationsphase  (12. und 13. Klasse) als Kurssystem mit je individueller Stundenplanung strukturiert .

Angeboten werden u.a. Kurse in:
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Mathematik
  • Biologie
  • Chemie
  • Physik
  • Politikwissenschaft
  • Geschichte

Voraussetzungen

Aufnahmebedingungen

Aufnahme-bedingungen

In das Abendgymnasium werden Sie aufgenommen, wenn Sie bei Eintritt in das erste Semester der Einführungsphase mindestens 19 Jahre alt sind und entweder eine Berufsausbildung im Sinne des Schulgesetzes für Berlin (Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren in anerkannten Ausbildungsberufen bzw. einem schulischen Bildungsgang mit Berufsausbildung)  oder  eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit mit minimal 20 Wochenstunden nachweisen.

Um das Abitur zu erwerben, bringen Sie folgende Voraussetzungen mit:

1

mind. 19 Jahre

2

Allgemeiner Schulabschluss 

3

Berufsaus-bildung oder zweijährige berufliche Tätigkeit

Berufsausbildung oder zweijährige berufliche Tätigkeit

4

Vorkenntnisse in Englisch und einer zweiten Fremd-sprache

Vorkenntnisse in Englisch und einer zweiten Fremdsprache

Als Berufstätigkeit gelten auch:

  • die Führung eines Familienhaushaltes (mit drei Personen oder zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört)
  • die Erfüllung einer Dienstpflicht Art. 12a, Abs 1 oder 2 des Grundgesetzes [Dienstpflicht biw. Ersatzdienst]
  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

Eine Aufnahmeprüfung kann in ausgewählten Fällen stattfinden.

In den letzten drei Semestern der Kursphase kann elternunabhängiges BAföG gewährt werden.

Anmeldung

Jetzt durchstarten

Bei Interesse an einer Ausbildung schicken Sie bitte einen Aufnahmeantrag (Formular) an das Abendgymnasium Prenzlauer Berg mit:

  • Passfoto
  • tabellarischen Lebenslauf
  • dem letzten Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
  • Zeugnisse, wo das erste Mal eine Fremdsprache erscheint
  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung oder der zweijährigen Berufstätigkeit
  • Nachweis über die derzeitige berufliche Tätigkeit 

Das Anmeldeformular zum Ausdrucken finden Sie hier!

Gerne können Sie sich auch über unser Online-Formular anmelden.

Rahmenbedingungen

Richtlinien zum Ausbildungsgang

1.1 Vorkurse

Der Vorkurs dauert, je nach Eintritt, 1 oder 2 Halbjahre. Wer den Vorkurs ohne Erfolg besucht hat, wird nicht in die E-Phase übernommen. Er kann den Vorkurs einmal wiederholen. Die Höchstverweildauer im Vorkurs beträgt also 4 Halbjahre.

1.2 E-Phase und Qualifikationsphase

E-Phase und Qualifikationsphase dauern beim glatten Durchlauf zusammen 6 Halbjahre. Eine Verlängerung um insgesamt 2 Halbjahre ist zulässig. Darüber hinaus kann die Verweildauer nochmals um 2 Halbjahre verlängert werden

a) bei Vorliegen wichtiger, vom Hörer nicht zu vertretender Gründe, wobei ein strenger Maßstab angelegt wird;
b) sofern der Hörer das Abitur zum ersten Male nicht bestanden hat.

Bei einer Wiederholung wird immer nur der letzte Durchgang gewertet

Grundsätzlich kann der Hörer seine Ausbildung einmal, in begründeten Ausnahmefällen zweimal, bis zu jeweils einem Jahr unterbrechen. (Eine Unterbrechung des Vorkurses zählt dabei nicht, wäre also zusätzlich möglich.)

Die Unterbrechung der Ausbildung ist nur auf schriftlichen Antrag möglich. Eine persönliche Beratung durch die Schulleitung ist dringend zu empfehlen.

Liegt der Beginn der Unterbrechung innerhalb eines Semesters nach den Oster- bzw. Herbstferien, muss das laufende Semester auf die Verweildauer angerechnet werden.

Deshalb sollte der Antrag auf Unterbrechung möglichst zu den Semestereinschnitten gestellt werden.

Grundsätzlich wird von einer regelmäßigen Teilnahme am gesamten Unterricht ausgegangen.

Wer im Verlaufe von zwei Monaten an mehr als 10 Tagen, oder wer im Verlaufe von 6 Monaten an mehr als 14 Tagen dem Unterricht ganz oder stundenweise ohne triftigen Grund fernbleibt, soll in der Regel von der Hörerliste gestrichen werden.

Es wird folgendermaßen verfahren:

Werden unentschuldigte Fehlzeiten in dem o.g. Umfang festgestellt, wird der Hörer brieflich aufgefordert, sich persönlich mit der Schulleitung zu beraten, ob und inwieweit derzeit eine Fortsetzung der Ausbildung sinnvoll ist.

Meldet sich der Hörer jedoch nicht innerhalb der angegebenen Frist, wird er von der Hörerliste gestrichen.

Kurzzeitige Beurlaubungen sind möglich. Diese regeln sich wie folgt:

a) für einen Unterrichtsblock beurlaubt der Fachlehrer,
b) bis zu 3 Tagen beurlaubt der Klassenlehrer oder Tutor,
c) darüber hinausgehende Beurlaubungen erfolgen nur durch die Schulleitung

4.1 Vorkurse

Die Leistungsermittlung während der Vorkurse stützt sich in allen Fächern auf:

a) die Mitarbeit im Unterricht
b) schriftliche Lernzielkontrollen

Die regelmäßige Anwesenheit im Unterricht wird in der Leistungsbewertung besonders gewichtet.

4.2 E-Phase

Hier stützt sich die Leistungsbewertung

a) auf Klausuren (Anzahl pro Halbjahr und Länge werden im Rahmen der Vorschriften von den Lehrerkonferenzen festgelegt),
b) auf den allgemeinen Teil (Mitarbeit im Unterricht, Ergebnisse kurzer schriftlicher Lernzielkontrollen, Referate und Hausaufgaben).

Wird nur eine Klausur pro Semester geschrieben, macht sie ein Drittel der Zeugnisnote aus; zwei Klausuren beeinflussen die Zeugnisnote zur Hälfte.

4.3 Qualifikationsphase

Hier stützt sich die Leistungsbewertung auf:

a) 2 Klausuren pro Semester in jedem Leistungskurs
b) 1 Klausur pro Semester in jedem Grundkurs
c) den allgemeinen Teil (siehe E-Phase)

Sonderregelungen gelten für die Leistungskurse im Abitursemester:

Hier wird nur noch eine Klausur (neben der Abiturklausur) geschrieben, die dann ein Drittel der Zeugnisnote ausmacht.

Bitte beachten Sie:

Jede Klausur, die versäumt wird, wird mit „ungenügend“ (bzw. Null Punkten) bewertet.

Wer eine Klausur aus gesundheitlichen Gründen versäumt, muss innerhalb der nächsten 3 Unterrichtstage ein ärztliches Attest beibringen.

Wer eine Klausur aus anderen Gründen versäumt, muss – ebenfalls innerhalb der nächsten 3 Unterrichtstage – den triftigen Grund zweifelsfrei glaubhaft machen. Die Entscheidung über die Anerkennung des Grundes liegt beim Schulleiter in Absprache mit den Fachlehrern und dem Klassensprecher.

Die Regelung gilt prinzipiell auch für die Vorkurse und die E-Phase. Die Entscheidung über die Anerkennung der Entschuldigung liegt hier jedoch beim Fachlehrer.

5.1 Erste Fremdsprache

Ohne nachgewiesene fremdsprachliche Vorkenntnisse muss Englisch vom Beginn des ganzjährigen Vorkurses an bis zum Abitur als „gewählte Fremdsprache“ belegt werden. Für diesen Hörerkreis ist also Englisch am Ende der E-Phase nicht abwählbar.

5.2 Zweite Fremdsprache

Sind die Mindestverpflichtungen in einer Fremdsprache bereits vor Eintritt in das Abendgymnasium erfüllt, so kann auf schriftlichen Antrag eine Befreiung vom Besuch dieses Unterrichts erfolgen.

Wer sich vom Unterricht in der zweiten Fremdsprache hat befreien lassen, kann diese Ausbildung nicht zu einem späteren Zeitpunkt am Abendgymnasium wieder aufnehmen.

Spätestens am Ende der E-Phase müssen die Mindestverpflichtungen in der zweiten Fremdsprache erfüllt sein:

Auf dem Versetzungszeugnis am Ende der E-Phase muss wenigstens ein „ausreichend“ vermerkt sein. Ohne Erfüllung der Mindestverpflichtung kann keine Versetzung in die Kursphase erfolgen.

Am Abendgymnasium werden die Fächer Physik, Chemie und Biologieangeboten.

Physik ist für alle Hörer des Vorkurses Pflichtfach.

Im 2. Halbjahr des Vorkurses (meist unmittelbar nach den Osterferien) ist die Entscheidung darüber zu treffen, welche Naturwissenschaft in der E-Phase (und damit in der Regel auch in der Kursphase) belegt werden soll.

Es bestehen 3 Möglichkeiten:

  1. Physik wird in der E-Phase fortgesetzt oder
  2. Biologie wird neu gewählt oder
  3. Chemie wird neu gewählt.

Nur die in der E-Phase gewählte Naturwissenschaft kann als Prüfungsfach im Abitur gewählt werden.

7.1 Vorkurs

Am Ende des Vorkurses wird eine Bescheinigung erteilt, aus welcher das Ergebnis des Unterrichtsbesuchs hervorgeht. Der Vorkurs ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in 3 der 5 Unterrichtsfächer eine positive Beurteilung erfolgte.

In die E-Phase wird aufgenommen, wer

a) den Vorkurs erfolgreich abgeschlossen hat oder
b) bereits vor dem Eintritt in das Abendgymnasium den Realschulabschluß erreicht und die

Mindestverpflichtungen in der 2. Fremdsprache erfüllt hat.

7.2 E-Phase

Am Ende des ersten Semesters der E-Phase wird das erste Zeugnis erteilt, in dem die einzelnen Fächer mit Noten ausgewiesen sind. Am Ende des zweiten Semesters der E-Phase wird das Versetzungszeugnis erteilt, in dem die Leistungen des zweiten Semesters bewertet werden.

Die Versetzungsordnung schreibt vor:

  1. Wird lediglich ein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ (bzw. o.B.) beurteilt, steht das der Versetzung nicht entgegen, es sei denn, es handelt sich um die zweite Fremdsprache.
  2. Wird ein Fach mit „ungenügend“ und ein weiteres Fach mit „mangelhaft“ beurteilt, so ist als Ausgleich in mindestens zwei anderen Fächern die Note „gut“ oder „sehr gut“ erforderlich.
  3. Werden zwei Fächer gleichlautend mit „mangelhaft“ beurteilt, kann dies ebenfalls mit zwei guten oder besseren Noten ausgeglichen werden. In diesen Fällen reichen zum Ausgleich aber auch: einmal „gut“ und einmal „befriedigend“.
  4. Fächer mit „o.B.“ (ohne Beurteilung) zählen wie „ungenügend“

Wer die E-Phase erfolgreich abgeschlossen hat, hat damit den Realschulabschluß erreicht. Dies wird – nur auf Wunsch – auf einem Abgangszeugnis bescheinigt.

Wer die E-Phase erfolgreich besucht hat, wird in die Kursphase versetzt. Wer zum ersten Male nicht in die Kursphase versetzt worden ist, kann die E-Phase einmal wiederholen.

Die Wahl der Kurse ist eine wichtige Entscheidung für die Schullaufbahn am Abendgymnasium Prenzlauer Berg.

Bereits im 2. Semester der E-Phase ist die verbindliche Kurswahl zu treffen. Eine Beratung mit den Fachlehrern in bezug auf die Fächerwahl ist sehr zu empfehlen.

Nachträgliche Änderungen der Kurswahl sind in vielerlei Hinsicht problematisch. So ist die Änderung eines Leistungsfaches nach Beginn der Kursphase nur möglich, wenn die Kursphase erneut begonnen wird.

9.1 Belegverpflichtungen 
 
In jedem Kurssemester, auch bei Wiederholungen, sind 2 Leistungskurse und 3 Grundkurse zu belegen. Kurse mit der Note „ungenügend“ gelten als nicht belegt. 
 
9.2 Tutor 
 
Der Tutor ist vergleichbar mit dem Klassenlehrer im Vorkurs oder in der E-Phase. Er ist Ansprechpartner bei auftretenden Schwierigkeiten und Bindeglied zwischen Hörer, Schulleitung und Verwaltung. Deshalb sollte ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Tutor und Hörer bestehen. Der Tutor, der allerdings nur ein Lehrer sein kann, der den jeweiligen Hörer unterrichtet, wird von den Hörern gewählt. Sollte keine Wahl bis zum festgesetzten Termin erfolgen, benennt der Pädagogische Koordinator in Abstimmumg mit der Schulleitung einen Tutor. 
 
9.3 Zeugnisse, Noten, Punkte 
 
Am Ende eines jeden Kurshalbjahres wird ein Semesterzeugnis erteilt, das neben Noten auch Punkte enthält, die es für die jeweiligen Noten gibt. Noten und Punkte entsprechen sich wie folgt: 
 
Noten/Punkte 
1+ = 15 Punkte
1    = 14 Punkte
1-  = 13 Punkte
2+ = 12 Punkte
2    = 11 Punkte
2-  = 10 Punkte 
3+ = 9 Punkte 
3    = 8 Punkte 
3-  = 7 Punkte
4+ =  6 Punkte
4    =  5 Punkte 
4-  =  4 Punkte 
5+  = 3 Punkte 
5-   = 2 Punkte
5-   = 1 Punkte 
6     = 0 Punkte
 
Durch die Addition der Punkte aller Semesterzeugnisse, zuzüglich der Punkte, die in der Abiturprüfung erreicht werden, errechnet sich die Gesamtpunktzahl (Gesamtqualifikation), aus der sich die für den Numerus Clausus wichtige Durchschnittsnote ergibt. 
 
9.4 Prüfungsfächer 
 
Die Abiturprüfung erfolgt in 4 Fächern, den Prüfungsfächern. Nur solche Fächer, die in allen Semestern belegt wurden, können Prüfungsfächer sein. 
 
9.4.1 Die schriftlichen Prüfungsfächer 
 
3 der 4 Prüfungsfächer sind schriftliche Prüfungsfächer, in denen eine Abiturklausur zu schreiben ist. In (höchtstens) 2 von diesen Fächern sind zusätzliche mündliche Prüfungen zulässig. 
 
Eine Prüfung kann der Prüfungsvorsitzende ansetzen. In diesem Falle kann sich der Abiturient zu einer weiteren Prüfung melden. Eine Beratung, ob weitere Prüfungen sinnvoll oder notwendig sind, sollte unbedingt angestrebt werden. 
 
9.4.2 Das mündliche Prüfungsfach 
 
Das 4. Prüfungsfach ist das mündliche Prüfungsfach. Eine Befreiung von dieser Prüfung ist nicht zulässig. 
 
Während das 1. und 2. Prüfungsfach von Beginn der Qualifikationsphase mit der Wahl der Leistungsfächer feststeht, ist zwischen 3.und 4. Prüfungsfach ein wechselseitiger Austausch möglich. 
 
Bei einigen Kombinationen ist sogar der Austausch mit dem 5. (weiteren) Fach zulässig, sofern dieses Fach in jedem Kurssemester belegt wurde. Allerdings muß eine Entscheidung darüber bis zum Beginn des 3. Kurssemesters getroffen werden. 
 
9.4.3. Die 5. Prüfungskomponente 
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